Was kostet eine Hausverwaltung & sind sie steuerlich absetzbar?

Erfahren Sie das Wichtigste zu den Kosten von Hausverwaltungen, der Umlage und der steuerlichen Behandlung.

Immobilien sind eine hervorragende Einnahmequelle, machen aber eine ganze Menge Arbeit für die Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Da liegt es nahe, die Arbeit an eine professionelle Hausverwaltung abzugeben, damit Sie Ihre Zeit mit anderen Dingen verbringen können, rechtlich alles glattläuft und der Wert Ihrer Immobilie erhalten bleibt.

Damit Sie herausfinden können, ob die Kosten in einem für Sie vorstellbaren Bereich liegen, haben wir diesen Beitrag für Sie erstellt.

Folgend finden Sie viele Informationen zu den Kosten sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Welche Kosten fallen für eine professionelle Hausverwaltung pro Jahr bzw. pro Monat an?

Die Kosten für Hausverwaltungen sind gesetzlich in keiner Gebührenordnung geregelt und hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:

  • Die Art der Verwaltung (WEG, SEV oder Mietverwaltung)
  • Die Anzahl der Einheiten je Immobilie
  • Das Baujahr bzw. Alter der Immobilie
  • Der Zustand des Grundstücks
  • Der Zustand der Immobilie
  • Die Lage des Gebäudes

Daher lohnt es sich aus wirtschaftlicher Sicht, dass Sie mehrere Angebote einholen und die Leistungen und Kosten vergleichen, bevor Sie sich für eine Hausverwaltung entscheiden.

Grundsätzlich berechnet sich der Preis für eine Wohnungsverwaltung aus den Kosten pro Einheit, pro Monat und ggf. weiteren Zusatzleistungen, die Sie in Anspruch nehmen. Bei der Berechnung des Preises pro Einheit gibt es Modelle, bei denen Pauschalpreise erstellt werden und Modelle, bei denen der Preis einen Prozentsatz der Kaltmiete beträgt.

Die Kosten, die für die WEG (Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft) Verwaltung anfallen

In Deutschland liegen die Verwaltungskosten für Immobilien in der WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) Verwaltung im Durchschnitt zwischen etwa 30,- und 60,- Euro pro Einheit.

Der Preis für Immobilien mit weniger Einheiten ist in der Regel pro Einheit um ein paar Euro pro Monat höher als in Objekten mit mehr Einheiten.

Bei der WEG Verwaltung gibt es meist ein Paket, das die Standardverwaltung umfasst. Dieses Paket beinhaltet zum Beispiel die laufende Buchhaltung, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der Abrechnungen sowie die jährliche Eigentümerversammlung.

Wenn Sie mehr Leistungen benötigen, werden diese normalerweise als Sonderleistungen abgerechnet.

Die Preise für die Mietverwaltung

Vor allem in diesem Bereich rechnen Hausverwaltungen in Deutschland mittlerweile oft auf Basis von Prozentwerten von der Kaltmiete ab. Die Abrechnung von Pauschalpreisen bei der Mietverwaltung sind aber auch noch sehr üblich.

6 bis 10% der Kaltmiete sind hierbei durchaus gängig. Bei einer Kaltmiete von 600,- Euro und einem Prozentsatz von 10% würden sich Kosten z.B. auf 60,- Euro pro Monat pro Einheit belaufen.

Im Durchschnitt liegen die pauschalen Kosten für Mietverwaltung bei etwa 45,- bis 65,- Euro pro Wohneinheit.

Bei der Mietverwaltung von Garagen und Stellplätzen liegt der Durchschnitt bei etwa 6,- bis 10,- Euro pro Stellplatz.

Auch hier gilt, dass mehr Leistungen als Sonderleistungen extra verrechnet werden.

Gebühren für die Sondereigentums­verwaltung (SEV)

Auch bei der Sondereigentumsverwaltung (SEV) gibt es Unterschiede bei den Gebühren für die Verwaltung des Sondereigentums. Ein großer Faktor, der eine Rolle bei der Preisgestaltung spielt, ist, ob Sie nur die SEV oder auch die WEG Verwaltung beauftragen.

Ohne WEG Verwaltung liegen die Gebühren für die Immobilienverwaltung in Deutschland im Durchschnitt bei etwa 40,- bis 55,- Euro pro Sondereigentumseinheit.

Wenn auch die WEG Verwaltung von der Hausverwaltung übernommen wird, liegen die Kosten im Schnitt zwischen 30,- und 45,- Euro pro Einheit.

Sonderleistungen können hier natürlich auch wieder zusätzlich berechnet werden, wenn sie anfallen.

Sind die Verwalterkosten der Immobilien­verwaltung auf Mieter umlegbar?

Kurz gesagt: Nein.

Die Verwalterkosten für die Immobilienverwaltung können nicht auf die Mieter umgelegt werden, sondern müssen von der Wohnungsgemeinschaft oder den Vermietern/Eigentümern getragen werden.

Die Kosten sind zwar Teil der Betriebskosten wie Warmwasser, Strom, Gartenpflege oder Versicherungen, dürfen laut § 1 (2.1) Betriebskostenverordnung aber nicht umgelegt werden.

Einzige Ausnahme können Gewerbeimmobilien sein, wenn es entsprechende Vereinbarungen gibt.

Besser sieht die Situation bei der steuerlichen Absetzbarkeit aus.

Welche Kosten und Gebühren für die Hausverwaltung sind steuerlich absetzbar?

Da die Gebühren für die Hausverwaltung zu den Betriebs- und Nebenkosten der Immobilie gelten, können die Kosten für die SEV, sowie für die Miet- und WEG-Verwaltung steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Diese Regelung gilt, solange Sie eine Immobilie vermieten und Sie die Absicht verfolgen, Einnahmen daraus zu generieren.

Zum Teil gibt es auch viele weitere Kostenpunkte, die Sie in Ihre Steuererklärung aufnehmen können; sprechen Sie hierzu am besten mit Ihren Steuerberatern.

Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuerberater sind und diese Informationen keine Steuerberatung darstellen soll. Für genaue Informationen zu Steuern und Steuerklärungen empfehlen wir Ihnen, mit Ihrem Steuerberater Rücksprache zu halten.

Die häufigsten Fragen zu den Preisen für Immobilien­verwaltungen

Hier finden Sie die Antworten zu den häufigsten Fragen in Kürze.

Was sind die durchschnittlichen Kosten pro Einheit, pro Monat für eine Hausverwaltung?

Die durchschnittlichen Kosten für die Hausverwaltung richten sich nach diversen Punkten. Im Schnitt belaufen sie sich pro Einheit, pro Monat, auf 30,- und 60,- Euro für die WEG-Verwaltung, 45,- bis 65,- Euro für die Mietverwaltung und 20,- bis 55,- Euro für die SEV.

Nein, die Gebühren für die Immobilienverwaltung sind laut § 1 (2.1) Betriebskostenverordnung nicht umlagefähig, aber sie sind oft steuerlich absetzbar.

Ja, die Kosten für die Immobilienverwaltung gehören zu den Betriebs- bzw. Nebenkosten, sie dürfen aber laut § 1 (2.1) Betriebskostenverordnung nicht umgelegt werden.

Ja, die Kosten für die SEV, sowie für die Miet- und WEG-Verwaltung können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Sprechen Sie mit Ihren Steuerberatern für Details.

Unter anderem können für die folgenden Punkte Zusatzkosten entstehen:

  • Außerordentliche Eigentümerversammlungen
  • Instandhaltungsmaßnahmen mit einem hohen Arbeitsaufwand
  • Baumaßnahmen, wenn sie betreut werden müssen
  • Erhebung von Sonderumlagen
  • Mahnungen bei unbezahlten Nebenkostenabrechnungen
  • Beweissicherungsverfahren
  • Versicherungsschäden
  • Eigentümerwechsel
  • Erstellung weiterer Abrechnungen

Die Kosten für die Immobilienverwaltung trägt die WEG oder der Vermieter/Eigentümer. Die Kosten können oft steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden.

Die Preise für Hausverwaltungen hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem von der Betriebsgröße der Hausverwaltung, aber auch viele Punkte rund um die Immobilie, wie z.B. die Lage, die Anzahl der Einheiten und der Zustand.

Sie planen, die Verwaltung Ihrer Immobilie auf Fehmarn oder in der Nähe der Insel abzugeben und suchen eine Hausverwaltung? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir helfen Ihnen, Ihre Immobilie zur passiven Einnahmequelle für Sie zu machen.

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