Hausverwaltung & Immobilienverwaltung
Inselblume auf Fehmarn
Ihre Immobilie – unsere Verantwortung.
Wir stehen für eine zuverlässige und transparente Hausverwaltung.
Über Inselblume Fehmarn
Im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen Transparenz und Effizienz. Sie sollen über alles, was Ihre Immobilie anbelangt, stets informiert sein und sich gleichzeitig selbst um fast nichts kümmern müssen. Unser Ziel ist es, dass Sie sich entspannt zurücklehnen können, während wir uns um alle Belange Ihrer Immobilie kümmern und so den Wert Ihrer Investition steigern.
Aktuelles unserer Immobilienverwaltung
Hausverwaltung: Der Schlüssel zum Erfolg für Ihre Immobilien
Mutter-Tochter-Gespann eröffnet Hausverwaltung Inselblume auf Fehmarn
Welche Hausverwaltung ist zuständig – SEV, WEG- oder Mietverwaltung?
Die Leistungen unserer Hausverwaltung auf Fehmarn
WEG-Verwaltung
Die WEG-Verwaltung ist ein spezialisierter Service für Immobilieneigentümer auf Fehmarn. Sie umfasst die ganzheitliche Betreuung und Verwaltung von Gemeinschaftseigentum.
Unser Ziel ist es, den Wert der Immobilien zu erhalten und zu steigern. Wir als Wohnungsverwaltung bieten unseren Kunden umfassende Dienstleistungen, die neben der Buchhaltung und dem Finanzmanagement auch die technische und infrastrukturelle Instandhaltung beinhalten.
Mit unserer Expertise sorgen wir für transparente Kommunikation zwischen den Eigentümern, effiziente Beschlussfassung und konformes Handeln gemäß aktueller Gesetzeslage. So genießen Eigentümer eine sorgenfreie Verwaltung ihrer Immobilien.
Professionelle Verwaltung
Wir bieten professionelle Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass die gemeinschaftlichen Belange der Eigentümergemeinschaft effizient und reibungslos verwaltet werden.
Transparente Kommunikation
Wir legen großen Wert auf transparente Kommunikation und informieren die Eigentümergemeinschaft regelmäßig über alle relevanten Angelegenheiten, wie etwa finanzielle Entwicklungen.
Effiziente Verwaltung von Gemeinschaftsanlagen
Wir kümmern uns um die Instandhaltung und Verwaltung von gemeinschaftlichen Anlagen wie Aufzügen, Heizungsanlagen, Grünflächen und anderen gemeinschaftlichen Einrichtungen.
Sondereigentums-verwaltung
Die Sondereigentumsverwaltung ist ein Dienst für Eigentümer von individuellen Wohneinheiten. Sie umfasst die ganzheitliche Betreuung und Verwaltung von Sondereigentum.
Unser Service auf Fehmarn umfasst die persönliche Betreuung jedes einzelnen Eigentums, die Organisation und Überwachung von Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Abwicklung des Mietverhältnisses im Auftrag des Eigentümers.
Wir übernehmen administrative Aufgaben, wie die Erstellung von Nebenkostenabrechnungen und die Mieterkommunikation, um den Eigentümern einen reibungslosen Ablauf zu garantieren. Unsere Expertise gewährleistet eine professionelle Verwaltung und trägt so zur Wertsteigerung bei.
Finanzielle Verwaltung
Wir übernehmen die ordnungsgemäße Buchführung und erstellen transparente Abrechnungen, um den Eigentümern einen klaren Überblick über ihre finanzielle Situation zu bieten.
Individuelle Betreuung
Wir bieten eine maßgeschneiderte Betreuung für die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen jedes einzelnen Eigentümers.
Fachkundige Instandhaltung
Wir kümmern uns um die fachgerechte Instandhaltung des individuellen Sondereigentums, wie beispielsweise Reparaturen, Renovierungen und Modernisierungen.
Mietverwaltung
Unsere Mietverwaltung ist ein essentieller Service für Eigentümer, die ihre Immobilien vermieten möchten. Unsere Leistungen bieten eine umfassende Betreuung und Verwaltung von Mietobjekten.
Wir kümmern uns als Mietverwalter um alle Aspekte des Mietverhältnisses, von der Mietersuche über die Vertragsgestaltung bis hin zur regelmäßigen Überprüfung und Instandhaltung der Immobilie.
Zudem übernehmen wir die Kommunikation mit den Mietern, die Abrechnung der Nebenkosten und die Überwachung der Mieteingänge. Unsere professionelle Mietverwaltung sorgt für eine reibungslose und effiziente Bewirtschaftung Ihrer Immobilien.
Professionelle Mieterauswahl
Wir übernehmen die Auswahl von zuverlässigen Mietern durch Bonitätsprüfungen und Referenzüberprüfungen, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren.
Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit
Wir bieten eine ständige Erreichbarkeit für Notfälle und dringende Anliegen der Mieter, um eine schnelle Problemlösung zu gewährleisten.
Instandhaltungsmanagement
Wir organisieren und überwachen Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten in den vermieteten Objekten, um den Werterhalt der Immobilie sicherzustellen.
Sie suchen nach professioneller Betreuung für Ihre Immobilie auf Fehmarn?
Wir stehen Ihnen mit umfassendem Know-how und persönlicher Betreuung zur Seite. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und vereinbaren Sie noch heute eine unverbindliche Beratung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Immobilie optimal betreut wird.
Häufig gestellte Fragen
Jeder Wohnungseigentümer hat grundsätzlich die Möglichkeit, sich bei der Eigentümerversammlung durch eine beliebige Person vertreten zu lassen. Es besteht die Option, eine andere Person zu bevollmächtigen, um das Stimmrecht auszuüben. Es ist auch erlaubt, dass ein Wohnungseigentümer sich durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lässt. Allerdings können diese nur einheitlich abstimmen, wenn sie gleichzeitig in der Versammlung anwesend sind.
Die Vertreterklausel, die den Kreis der möglichen Vertreter bei einer Eigentümerversammlung beschränkt, hat das Ziel, den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Versammlung zu wahren und gemeinschaftsfremde Einflüsse fernzuhalten. Diese Beschränkung umfasst in verschiedenen Formulierungen den Verwalter, den Verwaltungsbeirat, andere Wohnungseigentümer, den Ehegatten des Wohnungseigentümers, seine Familienangehörigen, seinen Lebenspartner oder seine Kinder.
Die Vollmacht muss in der Eigentümerversammlung in Textform (§126b BGB) vorliegen, dies bedeutet zum Beispiel als E-Mail oder Fax.
Sondernutzungsrecht bedeutet, dass ein Teil des Gemeinschaftseigentums von einer einzelnen Partei unter Ausschluss der anderen Eigentümer genutzt werden darf, zum Beispiel Außenstellplätze oder Gartenflächen.
Ja, die Miet- bzw. Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um die weiteren Schritte, sollte es zu Mietrückständen kommen. Er ist im Namen des Vermieters berechtigt, ein Mahnverfahren einzuleiten und diesen auch gerichtlich zu vertreten.
Die Betriebskosten können auf die Mieter umgelegt werden, dies muss jedoch im Mietvertrag vereinbart werden.
Zum Beispiel:
- Grundsteuer
- Aufzugskosten
- Wasserkosten
- Abwassergebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser
- Müllabfuhr und Entsorgung von Sperrmüll
- Straßenreinigung inklusive Schneeräumung
- Gebäudereinigung
- Gartenpflege und Pflege von Allgemeinflächen
- Ungezieferbekämpfung
- Beleuchtung der Allgemeinflächen
- Sachversicherung und Haftpflichtversicherung
- Kosten des Hausmeisters
- Fernseh- und Kabelanschluss
- Kosten des Betriebs einer Waschküche
- Schornsteinfeger
Die Abrechnung erfolgt in der Regel über einen Abrechnungsschlüssel oder die konkrete Wohnfläche.
Aktuell kann eine Eigentümerversammlung nicht rein Online sondern nur Hybrid durchgeführt werden, das bedeutet, dass einige Eigentümer persönlich vor Ort sind und einige sich per Audio- oder Video-Funktion dazuschalten.
Übertragungsfehler hindern den Fortgang der Eigentümerversammlung nicht, unabhängig davon, wer für die Fehler verantwortlich ist. Die Online-Teilnehmer sollten sich in dem Fall von einer anwesenden Person vertreten lassen.