WEG-Verwaltung

Inselblume steht für eine erstklassige WEG-Verwaltung mit Fachkompetenz, klarer Transparenz und hoher Effizienz. Wir unterstützen die WEG bei der Bewältigung ihrer rechtlichen, technischen und finanziellen Herausforderungen.

Verwaltung von Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Die WEG-Verwaltung bezieht sich auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, also alle Flächen und Räume, die nicht einer bestimmten (Wohn)Einheit zugeordnet sind und von der Gemeinschaft genutzt werden können, zum Beispiel Gartenflächen, das Treppenhaus oder der Hof.

Wir verfügen über fundierte Kenntnisse in allen Bereichen, um eine erfolgreiche WEG zu gewährleisten.

Unser Ziel ist es, eine offene Kommunikation mit den Eigentümern und der Gemeinschaft zu etablieren.

Wir nutzen moderne Technologien, um eine effiziente und moderne Verwaltung zu ermöglichen.

Das Können Sie erwarten Allgemeine/kaufmännische Verwaltung

Vertretung der Eigentümergemeinschaft

Wir übernehmen die Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten, ein-schließlich Behörden und Dienstleistern.

Organisation und Durchführung von Eigentümerversammlungen

Planung, Einladung und Moderation von jährlichen Eigentümerversammlungen sowie Protokollierung und Umsetzung der Beschlüsse.

Verwaltung der Eigentümerdaten

Sorgfältige Führung und Aktualisierung aller relevanten Eigentümerdaten.

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung, inklusive detaillierter Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben.

Rücklagenmanagement

Verwaltung und Überwachung der Instandhaltungsrücklage, inklusive Planung und Kon-trolle von Rücklagenbildung und -verwendung.

Laufende Buchhaltung

Führung der Buchhaltung für die Eigentümergemeinschaft, inklusive Kontenführung, Zahlungsverkehr und Mahnwesen.

Konfliktlösung

Mediation bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft, um einvernehmliche Lösungen zu finden.

Aktualisierung zu rechtlichen Änderungen

Regelmäßige Information über relevante gesetzliche Änderungen und deren Auswirkungen auf die Eigentümergemeinschaft.

Das Können Sie erwarten Technische Verwaltung

Überwachung und Kontrolle

Regelmäßige Kontrolle der Objekte auf Schäden und Reparaturbedarf.

Instandhaltungsmanagement

Planung und Überwachung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, inklusive Angebotseinholung und Beauftragung von Handwerkern.

Wartungs- und Prüfmanagement

Organisation von regelmäßigen Wartungen und sicherheitstechnischen Prüfungen wie zum Beispiel, Aufzügen und Rauchmeldern. Zudem die Beachtung von gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf die Trinkwasser- und Heizkostenverordnung.

Gebäudemanagement

Überwachung und Koordination von Hausmeisterdiensten, Reinigung, Gartenpflege und anderen Dienstleistern zur Aufrechterhaltung des Gebäudezustandes.

Energie- und Versicherungsmanagement

Überwachung und Optimierung der Energieeffizienz sowie Verwaltung von Gebäudeversicherungen.

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Wir stehen Ihnen mit umfassendem Know-how und persönlicher Betreuung zur Seite. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und vereinbaren Sie noch heute eine unverbindliche Beratung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Immobilie optimal betreut wird.

Fallbeispiel WEG-Verwaltung

Ein Wasserschaden tritt in einer der Wohnungen auf und betrifft auch das Gemeinschaftseigentum. Wir koordinieren die notwendigen Reparaturen und arbeiten mit den Dienstleistern zusammen, um die Schadensbehebung zu organisieren.

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Häufig gestellte Fragen

Die Erhaltungsrücklage darf nur zweckgebunden für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums genutzt werden, zum Beispiel für modernisierende Erhaltungsmaßnahmen, die Erfüllung behördlicher oder gesetzlicher Auflagen und für die Behebung anfänglicher Baumängel, wenn deren Beseitigung durch den Bauträger nicht mehr zu erwarten ist.

Die Erhaltungsrücklage darf zum Beispiel nicht für Anwaltshonorare, Heizkosten, zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Finanzierung von baulichen Veränderungen (§20 WEG) genutzt werden.

WEG ist eine Abkürzung für „Wohnungseigentümergemeinschaft“. Die WEG-Verwaltung bezieht sich auf die Verwaltung von Wohnanlagen, bei denen das Eigentum an den einzelnen Wohnungen auf verschiedene Eigentümer aufgeteilt ist. In solchen Fällen gibt es eine gemeinschaftliche Verantwortung für die Instandhaltung und Verwaltung der gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes, wie beispielsweise Treppenhäuser, Dach, Außenanlagen oder Aufzüge.

Die WEG-Verwaltung übernimmt dabei die Aufgaben der Organisation und Durchführung aller erforderlichen Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der gemeinschaftlichen Anlagen. Dazu gehören unter anderem die Buchhaltung, die Organisation von Versammlungen, die Kommunikation mit den Eigentümern, die Koordination von Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Einhaltung rechtlicher Vorgaben.

Der Verwalter einer WEG wird durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung bestellt.

In § 26 Abs. 2 WEG Gesetz heißt es: „Die Bestellung kann auf höchstens fünf Jahre vorgenommen werden, im Fall der ersten Bestellung nach der Begründung von Wohnungseigentum aber auf höchstens drei Jahre. Die wiederholte Bestellung ist zulässig; sie bedarf eines erneuten Beschlusses der Wohnungseigentümer, der frühestens ein Jahr vor Ablauf der Bestellungszeit gefasst werden kann.“

Es gilt hier die Trennungstheorie zu beachten, die Bestellung des Verwalters und der Verwaltervertrag sind nicht aneinander gekoppelt.

Grundsätzlich besteht keine Pflicht dazu, jede GdWE kann sich nach § 9b Abs. 1 WEG Gesetz gemeinschaftlich selbst vertreten und sich um den Erhalt und die Verwaltung der Immobilie kümmern, ist dies jedoch zeitlich nicht möglich, dann sollte ein Verwalter bestellt werden.

Aktuell kann eine Eigentümerversammlung nicht rein Online sondern nur Hybrid durchgeführt werden, das bedeutet, dass einige Eigentümer persönlich vor Ort sind und einige sich per Audio- oder Video-Funktion dazuschalten.


Übertragungsfehler hindern den Fortgang der Eigentümerversammlung nicht, unabhängig davon, wer für die Fehler verantwortlich ist. Die Online-Teilnehmer sollten sich in dem Fall von einer anwesenden Person vertreten lassen.

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