Mietverwaltung auf Fehmarn

Mit Inselblume haben Sie den richtigen Partner für eine effiziente Verwaltung Ihrer Mietobjekte auf Fehmarn an Ihrer Seite. Profitieren Sie von unserem umfassenden Know-how und unserer individuellen Betreuung.

Verwaltung des Eigentums eines einzelnen Eigentümers auf Fehmarn

Die Miet- bzw. Zinshausverwaltung bezieht sich auf die Verwaltung von Objekten mit mehreren Einheiten, die einem Eigentümer gehören und der diese vermietet.

Wir verfügen über ein großes Know-How und bieten Ihnen einen Top Service.

Wir bieten passende Verwaltungskonzepte, die auf Ihre Wünsche zugeschnitten sind.

Transparenz ist wichtig. Deshalb informieren wir Sie über alle relevanten Vorgänge.

Das Können Sie erwarten Mietermanagement

Mietersuche und -auswahl

Wir führen den gesamten Vermietungsprozess professionell durch, von der Anzeigenschaltung über die Sichtung der Bewerbungen bis zur Auswahl geeigneter Mieter.

Durchführung von Mietinkasso

Wir überwachen die Mietzahlungen und kümmern uns um das Mahnwesen bei Zahlungsverzug. Zudem kümmern wir uns ggf. um die Durchführung von gerichtlichen Mahnverfahren.

Kommunikation mit Mietern

Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Mietern, inklusive der Klärung von Anfragen, Beschwerden und Instandhaltungsbedüfrnissen.

Mietvertragsmanagement

Wir erstellen und verwalten Mietverträge, überwachen Mietanpassungen und stellen sicher, dass rechtliche Vorgaben eingehalten werden.

Das Können Sie erwarten Technische Verwaltung

Instandhaltung und Reparaturen

Koordination von regelmäßigen Wartungsarbeiten und schnelle Reaktion auf Reparaturbedürfnisse, um den Wert der Immobilie zu erhalten und zu steigern.

Wartungs- und Prüfmanagement

Überwachung und Optimierung der Energieeffizienz sowie Verwaltung von Gebäudeversicherungen.

Das Können Sie erwarten Finanzmanagement

Betriebskostenabrechnung

Jährlich erstellen wir eine Betriebskostenabrechnung für jeden Mieter, in der die Nebenkosten aufgeschlüsselt werden. Wir prüfen Kostenbelege und verteilen die Kosten gerecht auf die Mieter.

Budgetplanung und -überwachung

Erstellung eines jährlichen Budgets für die Immobilienverwaltung, inklusive Planung und Überwachung von Ausgaben und Einnahmen.

Buchführung und Berichterstattung

Wir führen die Buchhaltung der Immobilie und erstellen regelmäßige Finanzberichte für eine transparente Übersicht.

Das Können Sie erwarten Beratung

Beratung zu Miet- und Wohneigentumsrecht

Wir verfügen über fundierte Kenntnisse im Mietrecht und Wohneigentumsrecht, um kompetente Beratung anzubieten, so erlaubt. Bei tiefergehenden Fragen kümmern wir uns um eine Beratung durch einen Fachanwalt.

Konfliktmanagement

Bei Konflikten zwischen Eigentümern und Mietern bieten wir professionelle Vermittlung und Streitbeilegung.

Sie suchen nach professioneller Betreuung für Ihre Immobilie?

Wir stehen Ihnen mit umfassendem Know-how und persönlicher Betreuung zur Seite. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und vereinbaren Sie noch heute eine unverbindliche Beratung. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Ihre Immobilie optimal betreut wird.

Fallbeispiel Mietverwaltung auf Fehmarn

Sie stehen vor der Nebenkostenabrechnung für das vergangene Jahr. Unser Service umfasst die genaue Ablesung der Zählerstände, die Aufteilung der Nebenkosten auf Ihre Mieter, den Versand der Abrechnungen und die Sicherstellung der Zahlungen.

Aktuelles unserer Hausverwaltung

Hausverwaltung: Der Schlüssel zum Erfolg für Ihre Immobilien

In unserem Beitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte einer professionellen Hausverwaltung.

Mutter-Tochter-Gespann eröffnet Hausverwaltung Inselblume auf Fehmarn

Durch die Gründung der Inselblume Hausverwaltung wurde zum Jahresbeginn 2024 ein neuer Meilenstein erreicht.

Welche Hausverwaltung ist zuständig – SEV, WEG- oder Mietverwaltung?

Verwirrt über die Zuständigkeiten in der Hausverwaltung auf Fehmarn? Unser Beitrag hilft.

Häufig gestellte Fragen zur Mietverwaltung

Ja, die Miet- bzw. Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um die weiteren Schritte, sollte es zu Mietrückständen kommen. Sie ist im Namen des Vermieters berechtigt, ein Mahnverfahren einzuleiten und diesen auch gerichtlich zu vertreten.

Die Betriebskosten können auf die Mieter umgelegt werden, dies muss jedoch im Mietvertrag vereinbart werden.

Zum Beispiel:

  • Grundsteuer
  • Aufzugskosten
  • Wasserkosten
  • Abwassergebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser
  • Müllabfuhr und Entsorgung von Sperrmüll
  • Straßenreinigung inklusive Schneeräumung
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege und Pflege von Allgemeinflächen
  • Ungezieferbekämpfung
  • Beleuchtung der Allgemeinflächen 
  • Sachversicherung und Haftpflichtversicherung
  • Kosten des Hausmeisters
  • Fernseh- und Kabelanschluss
  • Kosten des Betriebs einer Waschküche
  • Schornsteinfeger

 

Die Abrechnung erfolgt in der Regel über einen Abrechnungsschlüssel oder die konkrete Wohnfläche.

In der Regel ist für eine Untervermietung die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Ausnahmen gelten für Ehepartner, Kinder oder Eltern, bei denen keine Zustimmung erforderlich ist, jedoch sollte der Vermieter dennoch informiert werden. Eine Überbelegung der Wohnung kann ebenfalls vom Vermieter untersagt werden.

Der Vermieter muss einer Untervermietung nur für Teile der Wohnung zustimmen, wenn der Hauptmieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat. Die Untervermietung der gesamten Wohnung oder einzelner Teile zu touristischen Zwecken kann vom Vermieter vollständig untersagt werden.

Es ist grundsätzlich nicht erlaubt, die Haltung von Haustieren generell zu verbieten. Kleintiere wie Hamster oder Fische sind immer erlaubt, während für größere Tiere wie Hunde oder Katzen möglicherweise die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist, je nachdem, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Der Mieter muss einer Besichtigung nur zustimmen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt und die Besichtigung mit einer Vorlaufzeit von drei Tagen, mindestens aber 24 Stunden, angekündigt wurde. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Gefahr im Verzug ist.

Die Anzahl der Besichtigungstermine, denen der Mieter zustimmen muss, ist nicht klar geregelt, im besten Fall einigt man sich auf 1-2 Tage, an denen die Besichtigungen durchgeführt werden. Foto- oder Videoaufnahmen der Wohnung muss der Mieter nicht zustimmen.